Sie sind geblitzt worden?

Ihnen wird ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen?

Zu schnelles Fahren ist im Straßenverkehr ist eine sehr häufige Verkehrs­ord­nungs­wid­rig­keit. Wenn Sie geblitzt worden sind, dann kann dies für Sie im schlimmsten Fall einschneidende Ver­än­der­ungen be­deu­ten. Es kann verhältnismäßig schnell zu einem Fahrverbot, Bußgeld oder Punkten in Flensburg kommen.

Wie hoch die Strafe ausfällt, ist von der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung abhängig, hängt aber auch von weiteren Faktoren ab.

Lassen Sie sich helfen!

Nur wenige Informationen sind zur kostenlosen juristischen Ersteinschätzung erforderlich.

Ich benötige zunächst eine Information zum aktuellen Verfahrensstand. Haben Sie einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid von der Behörde erhalten?

Nach Prüfung des Bußgeldbescheid bzw. des Anhörungsbogens nehme ich Kontakt mit Ihnen auf und erläutere Ihnen meine juristische Ersteinschätzung hinsichtlich eines möglichen Vorgehens gegen den Bußgeldbescheid bzw. einer Beantwortung des Anhörungsbogens. Ihnen entstehen hierdurch keine Kosten.

Erscheint ein Vorgehen gegen den erhobenen Vorwurf sinnvoll und erfolgversprechend, leite ich dann bei einer Beauftragung durch Sie unverzüglich die nötigen rechtlichen Schritte ein, um den gegen Sie den erhobenen Vorwurf zu entkräften oder abzumildern.

Durch eine nur Rechtsanwälten mögliche Einsichtnahme in die Behördenakte können der Ihnen vorgeworfene Verstoß geprüft und Fehlerquellen ermittelt werden.

Bei Bedarf arbeite ich bei einem Ihnen vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoß mit Sachverständigen zusammen, um die Richtigkeit der polizeilichen Messung zu überprüfen. Bei der Verhängung eines Fahrverbotes bestehen unter definierten Umständen realistische Aussichten, dies zu vermeiden.

Durch die Einholung einer Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) kann nach einer Prüfung von eventuellen Voreintragungen die Verwertbarkeit für den aktuell erhobenen Vorwurf überprüft werden.

Verkehrsrechtsschutzversicherung

Meine Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid ist immer kostenfrei für Sie.

Entscheiden Sie sich nach meiner Beratung gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen, übernimmt ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung regelmäßig die Kosten für eine anwaltliche Vertretung durch mich. Die Fallbearbeitung ist dann für Sie kostenfrei.

Haben Sie eine Selbstbeteiligung mit ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbart, ist nur diese von Ihnen zu übernehmen.

Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, erläutere ich Ihnen gerne die für meine anwaltliche Tätigkeit anfallenden Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Rufen Sie mich an!

Meine Bürozeiten sind in der Regel

Montag bis Donnerstag von 830 bis 1730 Uhr

Freitag von 830 bis 1600 Uhr.

+49 (0)40 - 32 51 31 84

Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen

Senden Sie den Anhörungsbogen bzw. den Bußgeldbescheid:

per Email an:  rechtsanwalt@husung-reinbek.de

per Post an:
Rechtsanwalt Ralph Husung
Kreutzkamp 3a
21465 Reinbek

oder per Fax an: 040 – 32 51 31 81

Ich verteidige Sie. Ich bin bundesweit für Sie tätig.

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