Wiederholungstäter

Was passiert, wenn man wiederholt geblitzt wird?

Wer mehrfach einen Geschwindigkeitsverstoß begeht, muss mit einer deutlich härteren Bestrafung rechnen. Der Gesetzgeber speichert Ihre Vergehen für einen gewissen Zeitraum im sog. FAER. Lesen Sie zu diesem Thema auch unter Punktekatalog.
Laut § 4 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) droht bei wiederholten Geschwindigkeitsverstößen ein zusätzlicher Monat Fahrverbot.

Bei einem wiederholten Geschwindigkeitsverstoß von mindestens 21 km/h (innerorts) und mindestens 26 km/h (außerorts) innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der letzten Entscheidung droht danach ein einmonatiges Fahrverbot.

Wenn Sie die zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als den doppelten Wert überschritten haben, kann dies als vorsätzliche Handlung gewertet werden. In diesem Falle kann das gemäß Bußgeldkatalog vorgesehene Bußgeld ggf. sogar verdoppelt werden.

Bei Fahranfängern in der Probezeit kann es im Falle einer Tempoüberschreitung zusätzlich zur Bestrafung laut Bußgeldkatalog z.B. zur Verlängerung der Probezeit kommen.

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Rechtsanwalt Ralph Husung 040 - 32 51 31 84

Ausreizen

Wenn Sie gerade Ihre Führerschein gemacht haben, dann werden Sie sich wahrscheinlich noch an folgende Begriffe erinnern:

  • Anhalteweg
  • Reaktionsweg
  • Bremsweg

Aber wissen Sie noch, was es damit auf sich hat, nein?
Kurze Hilfestellung:

Anhalteweg = Reaktionsweg + Bremsweg

Der Anhalteweg ist der komplette Weg vom Zeitpunkt des Wahrnehmens der Gefahr, z.B. einem auf die Straße rollenden Ball, plus dem Weg, den das Fahrzeug zurücklegt, nach dem die Bremsung eingeleitet wurde, dem Bremsweg.

Und hier die Formel:

Anhalteweg =
([Geschwindigkeit in km/h : 10] * 3) + ([Geschwindigkeit in km/h : 10])2

Das ist die Faustformel, um den normalen Anhalteweg zu berechnen, also das Abbremsen Ihres Fahrzeug, ohne das Sie eine Vollbremsung, eine sog. Gefahrenbremsung einleiten.

Auch dafür gibt es eine Formel:

Anhalteweg bei einer Gefahrenbremsung =
([Geschwindigkeit in km/h : 10] x [Geschwindigkeit in km/h : 10]) : 2

Viele Autofahrer haben die Angewohnheit, die angegebene Höchstgeschwindigkeit auszureizen und fahren immer ca. 10 km/h, oder auch 20 km/h zu schnell:

"Wird ja nicht so teuer".

Aber diese 10 km/h zu schnell können sehr teuer werden:

In einem durch Unfallforscher der Dekra durchgeführten Crashversuch wird angenommen, dass ein Kind etwa 13 Meter vor ein Auto auf die Straße rennt. Fährt dessen Fahrer genau die zulässigen 30 km/h, dann kann er noch mit einer Gefahrenbremsung reagieren und vor dem Kind das Fahrzeug zum stehen bringen.

Wen der Fahrer aber die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausreizt und 10 km/h schneller fährt, also 40 km/h, dann verlängert sich der Anhalteweg auf 19,3 Meter!
Der Kraftfahrer hätte keine Chance sein Fahrzeug vor dem Kind zum stehen zu bringen. Das Fahrzeug prallt mit rund 35 km/h gegen das Kind.
Bei einer derartigen Geschwindigkeit sind mit schwersten bis tödlichen Verletzungen zu rechnen!

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