Geschwindigkeitsüberschreitung
Zu schnell gefahren? Geblitzt?
Viele ausländische Autofahrer und -fahrerinnen und natürlich auch die Autofahrer aus Deutschland lieben die deutschen Autobahnen.
Es gibt hier viele Straßenabschnitte ohne Geschwindigkeitsbegrenzung und hier kann richtig Gas gegeben und auch sehr schnell gefahren werden.
Aber es gelten durchaus klare Geschwindigkeitsobergrenzen, es sei denn, entsprechende Hinweisschilder signalisieren "freie Fahrt"!
Tempolimits sind in Deutschland klar geregelt. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Tempolimit 50 km/h, außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Landstraßen 100 km/h.
Auf Autobahnen gilt die sog. Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind in § 3 der StVO festgelegt.
Wenn Sie z.B. in einer 30er Zone geblitzt werden, weil Sie die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschritten haben, kann dies durch verschiedene Sanktionen geahndet werden:
eine Geldbuße, ein Eintrag von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg, ein zeitliches Fahrverbot oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis: "Lappen weg".
Laut Statistik des Kraftfahrt-Bundesamts gab es im Jahre 2019 annähernd 3 Millionen Geschwindigkeitsverstöße.
Die männlichen "Raser" haben einen Anteil von ca. 70% an dieser Zahl!
Welche Sanktionen Autofahrer für die verschiedenen Verstöße zu erwarten haben, ist im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog festgehalten.
Inhaltsverzeichnis
Anhörung im Bußgeldverfahren
In Deutschland gibt es keine Halterhaftung, sondern es haftet der Fahrer. Wenn also ein Fahrzeug geblitzt worden ist, dann erhält der Fahrzeughalter, unter dessen Namen und Adresse das
Fahrzeug zugelassen wurde, den Bußgeldbescheid.
Möglicherweise hat nicht der Fahrzeughalter den Tempoverstoß begannen, sondern eine andere Person hat das Fahrzeug gefahren und die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten.
Im Bußgeldverfahren bietet eine Anhörung Ihnen daher die Gelegenheit, zu dieser Ordnungswidrigkeit Stellung zu beziehen.
Die Anhörung ist ein Schreiben, welches den Anhörungsbogen enthält. Im Anhörungsbogen können Sie Angaben zu dem Vorwurf machen.
Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit
In den ersten zwei Jahren nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung, wenn Sie Ihren Führerschein also gerade erhalten haben, stehen Sie während der Probezeit unter "besonderer Beobachtung".
In dieser Zeit werden Verstöße strenger geahndet und die Strafe fällt härter aus. Wenn Sie also in der Probezeit geblitzt werden, kann das ernste Folgen haben und
die gerade mit vielen Mühen und Kosten erworbene Fahrerlaubnis kann wieder entzogen werden.
Bei einer Überschreitung von mehr als 20km/h droht Ihnen ein sog. Aufbauseminar und Ihre Probezeit wird um weitere 2 Jahre verlängert.
Wenn Sie außerorts mit mehr als 25km/h in der Probezeit geblitzt werden, dann müssen Sie mit einem Bußgeld i.H.v. € 70,- rechnen, einem Punkt in Flensburg und auch wenn es der erste Verstoß dieser Art war,
wird Ihre Probezeit auf vier Jahre verlängert und Sie bekommen eine "Einladung" zu einem Aufbauseminar, Sie müssen also eine Führerschein-Nachschulung absolvieren.
Diese Nachschulung bedeuten für Sie natürlich Zeitaufwand und weitere Kosten. Die Kosten für eine Führerschein-Nachschulung liegen i.d.R. zwischen € 250,- bis € 500,-. Diese Größenordnung ist gerade für junge Fahranfänger nicht unerheblich.
Ziel der härteren Strafen ist es, Fahranfänger zu verantwortungsvollen Kraftfahrzeugführern zu erziehen.
Geschwindigkeitsüberschreitung: Einspruch erheben!
Ist Ihnen bekannt, dass sie den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht einfach hinnehmen müssen, sondern Einspruch erheben können?
Die notwendigen Angaben eines Bußgeldbescheids sind vom Gesetzgeber geregelt. Neben inhaltlichen Fehlern können einem Bußgeldbescheid gesetzlich vorgeschriebene Angaben fehlen.
Fehlerhafte Bußgeldbescheide kommen durchaus nicht selten vor. Ein derartiger Bußgeldbescheid ist unter Umständen anfechtbar und Sie sollten Einspruch einlegen.
Wie sind die Aussichten auf Erfolg? Lohnt sich ein Einspruch?
Ein Anwalt kann nach Prüfung des Bußgeldbescheides beurteilen, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist.
Liegen z.B. Formfehler, falsche Angaben im Bußgeldbescheid, oder andere Fehler vor, sollte ein Einspruch eingelegt werden.
In jedem Falle sollten Sie die Einspruchsfrist einhalten. Die Einspruchsfrist bei einem Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung beträgt 14 Tage.
Sie müssen also innerhalb dieses Zeitraums Ihren Einspruch in schriftlicher Form an die zuständige Bußgeldstelle richten.
Was muss ich wann und wie tun?
Um den Erfolgsaussichten im Falle eines Einspruchs zu erhöhen, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt beauftragen.