Blitzer-Apps und andere Helferlein

Was bedeutet POI?

POI ist die Abkürzung für "point-of-interest" (englisch). Diese Abkürzung wird häufig im Zusammenhang mit Navigationsgeräten bzw. Navigations-Apps verwendet. POI sind z.B. Tankstellen, Parkplätze, Sehenswürdigkeiten, Hotels, Ärzte uvm. In vielen Navigations-Apps werden als POI aber auch Positionen von Geschwindigkeitsmessanlagen, sog. Blitzern gelistet und angezeigt.

Es gib auch die sog. Blitzer-Apps für Smartphones, die aktiv vor Blitzern warnen.

Sind Blitzer-Apps erlaubt?

Blitzer sind technische Überwachungs- und Messeinrichtungen, mit deren Hilfe Verstöße gegen Verkehrsregeln erfasst werden. Diese Blitzer kommen vornehmlich zur Überwachung von Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Abstandverstößen zum Einsatz.

In Deutschland zählt, neben der Handybenutzung als Unfallursache, überhöhte Geschwindigkeit als eine Hauptursache für Unfälle. Kaum eine andere Ordnungswidrigkeit wird häufiger von den Behörden geahndet.

Der Gesetzgeber setzt Blitzer als verkehrserzieherische Maßnahme ein und möchte gefährlich Verkehrssituationen, z.B. durch überhöhte Geschwindigkeit, vermeiden.

Folgende Messeinrichtungen sind in Deutschland weit verbreitet:

  • Leivtec XV3, Lasermessgerät mit Infrarot
  • Multanova Multastar C, es kommen Induktionsschleifen zum Einsatz
  • Multanova VR 6F, es kommt Radartechnik zum Einsatz
  • Poliscan Speed, es kommt ein Lichtmessverfahren zum Einsatz
  • Truvelo M4², Piezosensoren
  • Traffipax TraffiPhot S, Piezosensoren
  • Traffistar S 330, das Nachfolgemodell des Traffistar S, Piezosensoren
  • Traffipax SpeedoPhot, Radartechnik
  • Traffipax Speedoguard, Radartechnik
  • Traffipax MicroSpeed 09, Radartechnik

Viele stellen sich die Frage, ob sog. Blitzer-Apps, oder Navigationsgeräte, die aktiv vor Blitzern warnen, in Deutschland erlaubt sind.

Dazu ist die Antwort in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu finden:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.

Quelle: StVO §23 1a sowie StVO §23 1c.

In Deutschland ist also jede automatisierte Warnung vor Blitzern in der Regel verboten. Auch Radarwarner oder Blitzer-Apps im Smartphone dürfen nicht betreiben und nicht einmal betriebsbereit mitgeführt werden. Auch Navigationsgeräte, die Blitzer anzeigen, dürfen nicht verwendet werden.

Meldungen im Radio, die vor Blitzern warnen sind nicht verboten, auch ist es nicht verboten, andere Verkehrsteilnehmer mittels z.B. Handzeichen oder auch mittels Schildern zu warnen, allerdings dürfen durch diese Hinweise andere Verkehrsteilnehmer weder behindert noch abgelenkt werden. In so einem Falle kann die Polizei dies untersagen.

Die häufig zu sehende Warnung per Lichthupe ist nicht erlaubt, die Lichthupe ist lt. StVO nur in zwei Situationen erlaubt, nämlich wenn ein Fahrzeugführer sich oder andere gefährdet sieht und auf diese Gefahr aufmerksam machen möchte, oder wenn ein Fahrzeugführer außerhalb geschlossener Ortschaften überholen will.

Mit welchen Strafen ist zu rechnen?

Die Polizei darf nicht ohne Weiteres Ihr Handy durchsuchen, daher ist das Finden einer Blitzer-App ein eher seltener Fall. Wenn die Polizei Sie aber doch bei der Verwendung einer Blitzer-App ertappt, dann kann das ein Bußgeld von €75,- und einen Punkt in Flensburg bedeuten.

Mit welchen Strafen ist im europäischen Ausland zu rechnen?

Sind dort Blitzer Apps erlaubt?

Es gibt zur Zeit in Europa keine einheitliche Regelung für ein Benutzungsverbot von Radarwarngeräten. Allerdings sind die in Deutschland verhängten Strafen im Vergleich zu den Sanktionen im Ausland als eher sehr moderat zu bezeichnen und die drohenden Strafen variieren sehr:

  • Belgien: Geldstrafe, Haftstrafe
  • Bulgarien: Geldstrafe
  • Dänemark: Geldstrafe
  • Finnland: Geldstrafe
  • Frankreich: Geldstrafe
  • Griechenland: Geldstrafe, Fahrverbot
  • Italien: Geldstrafe
  • Lettland: Geldstrafe
  • Litauen: Geldstrafe
  • Luxemburg: Geldstrafe, Haftstrafe
  • Niederlande: Geldstrafe
  • Norwegen: Geldstrafe
  • Polen: Geldstrafe
  • Rumänien: z.Zt keine gesetzliche Regelung (Ende 2021).
  • Schweden: Geldstrafe
  • Schweiz: Geldstrafe, Haftstrafe
  • Serbien: Geldstrafe, bei Unfall auch Haftstrafe
  • Slowakei: Geldstrafe
  • Slowenien: Geldstrafe
  • Spanien: Geldstrafe
  • Tschechien: Geldstrafe
  • Türkei: Geldstrafe
  • Ungarn: Geldstrafe

Beachten Sie, dass in einigen Ländern die entsprechenden Geräte beschlagnahmt werden, teilweise sind in einigen Ländern bestimmte Funktionen (z.B. POI) auf bestimmten Geräten erlaubt.

Die Haftstrafen variieren von einigen Tagen bis zu einigen Monaten! Die Geldbußen variieren von 50 Euro bis zu einigen tausend Euro.

Rechtsanwalt Ralph Husung 040 - 32 51 31 84

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