Verjährung

Welche Tilgungsfristen für Punkteabbau in Flensburg gelten?

Es gelten starre Verjährungsfristen, das bedeutet, dass neue Vergehen die Tilgungsfristen nicht verlängern (lesen Sie zu diesem Thema auch Punktekatalog):

Tilgungsfristen, Punkteverfall
  • Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt: 2,5 Jahre
  • Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten: 5 Jahre
  • Straftaten mit 2 Punkten: 5 Jahre
  • Straftaten mit 3 Punkten 10 Jahre

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Rechtsanwalt Ralph Husung 040 - 32 51 31 84

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