Zu schnell gefahren...

...und in einen Unfall verwickelt

Zu schnelles Fahren und überhöhte Geschwindigkeit sind eine sehr häufige Unfallursache. Aber wann ist eine Geschwindigkeit überhöht?

Eine Geschwindigkeit ist nicht nur dann überhöht, wenn die ausgeschilderte bzw. die zugelassene Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde, sondern auch dann, wenn die aktuellen Verkehrs- Straßen- und Sichtverhältnisse das Fahren einer niedrigeren Geschwindigkeit erfordern (Fahren auf Sicht).

Unfallfolgen

Unfälle führen nicht nur zu oftmals hohen Sachschäden, sondern auch zu hohen Bußgeldern. Aber viel schlimmer: Menschen kommen zu Schaden oder gar zu Tode. Statistiken über Unfälle im Straßenverkehr in Deutschland zeigen diese traurige Wahrheit.

Aber wer zahlt im Falle eines Unfalls durch zu schnelles Fahren? Die Schäden an den anderen Fahrzeugen übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung.

Für Reparaturen am eigenen Wagen kommt die Vollkaskoversicherung auf, wenn abgeschlossen. Wenn aber eine überhöhte Geschwindigkeit als grobe Fahrlässigkeit gewertet wird, dann kürzen einige Versicherungen die Zahlungen.

Wer mit zu hoher Geschwindigkeit bzw. einer Geschwindigkeitsüberschreitung einen Unfall gebaut hat, der muss mit mehreren Problemen rechnen.

Es stellt sich also die Frage, ob die Versicherung den vollen Schadenumfang bezahlt. Das tut sie in so einem Falle in der Regel nicht vollständig. Selbst dann nicht, wenn man den Unfall nicht verursacht hat, aber zu schnell gefahren ist, bekommt man oft eine Teilschuld zugesprochen.

In so einem Fall kommt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung unter Umständen nicht für den kompletten Schaden auf. Auch die eigene Vollkaskoversicherung kann die Leistungen ggf. kürzen, wenn man nicht mit angepasster Geschwindigkeit gefahren ist.

Beweislast, Haftungsabwägung

Der Einwand einer überhöhten Geschwindigkeit wird nach einem Unfall häufig erhoben, die Beweislast trifft denjenigen, der die überhöhte Geschwindigkeit geltend macht.

Wenn zu schnelles Fahren feststeht oder durch eine entsprechende Messung bewiesen wurde, kommt es im Rahmen der Haftungsabwägung aber noch zusätzlich darauf an, ob die überhöhte Geschwindigkeit den Unfall verursacht hat bzw. auf das Ausmaß der Unfallfolgen Auswirkungen hat. Es muss in diesem Zusammenhang immer überprüft werden, ob sich der Unfall bei Einhaltung der jeweils zulässigen Geschwindigkeit genauso zugetragen hätte.

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