Bußgeldbescheid
Was kann ich tun?
Sie sollten in jedem Falle die Möglichkeit des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid überprüfen lassen.
Recht häufig sind Bußgeldbescheide fehlerhaft.
So können Formfehler vorliegen, gesetzlich vorgeschriebene Angaben fehlen, oder die Messung ist fehlerhaft, oder es gab gar keine Geschwindigkeitsbeschränkung.
Schon aus diesem Grunde könnte sich ein Einspruch lohnen.
Welche Fristen muss ich bei einem Einspruch einhalten?
Sie sollten unbedingt die Einspruchsfrist von 14 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids beachten, damit der Einspruch auch Erfolg haben kann.
Der Einspruch muss innerhalb dieser Frist erfolgen, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Wenn Sie diese Frist überschreiten, dann sind die Chancen auf Erfolg schlechter, allerdings nicht von vornherein ausgeschlossen.
Was erwartet mich?
Wenn allerdings die Vorwürfe des Bußgeldbescheids zutreffen, dann sollten Sie die im Bußgeldbescheid genannte Geldstrafe rechtzeitig per Überweisung begleichen.
Vergessen Sie nicht, das entsprechende Aktenzeichen anzugeben, da sonst Ihre Zahlung nicht zugeordnet werden kann.
Erfolgt keine fristgemäße Zahlung, erhalten Sie 6 Wochen nach Ablauf der Zahlungsfrist eine Mahnung nebst einer zusätzlichen Mahngebühr von fünf Euro.
Welche Strafe Sie zu erwarten haben, die Höhe des Bußgelds, ist im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, auch Bußgeldkatalog genannt, unter "§ 3 Geschwindigkeit" geregelt.
Wer hilft?
Um die Erfolgsaussichten im Falle eines Einspruchs zu beurteilen, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt beauftragen.