Aktualisierter Zwischenstand zu Messwertabweichungen beim Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Leivtec XV3!
Das Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Leivtec XV3 steht seit längerem im Verdacht, dass es bei Messungen zu unzulässigen Messwertabweichungen kommt.
Unabhängige Untersuchungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Braunschweig und Berlin (PTB) bestätigen unzulässige Messwertabweichungen.
Hier finden Sie den
Zwischenstand im Zusammenhang mit mutmaßlichen Messwertabweichungen beim Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Leivtec XV3.
(Stand: 12. März 2021/ Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Braunschweig und Berlin. DOI: 10.7795/520.20201215)
Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Braunschweig und Berlin (PTB)
Die PTB wird häufig von Sachverständigen und der Justiz als unparteiliche und unabhängige Einrichtung um Beurteilung technischer Fragen z.B. bei Geschwindigkeitsübertretungen mittels „Blitzern“ gebeten.
Kontrollmessungen am 31.03.2021
Bei Kontrollmessungen am 31.03.2021 traten bei einer umfangreichen PTB-Versuchsreihe mit präparierten Testfahrzeugen unzulässige Messwertabweichungen auf.
Die PTB hat die zuständigen Behörden sowie den Hersteller des Messgerätes Leivtec XV3 hiervon informiert. In einem nächsten Schritt erfolgt jetzt die weitere Abstimmung über die weitere Verfahrensweise mit den hierfür zuständigen Stellen.
Ist der Ihnen vorgeworfene Geschwindigkeitsverstoß mit dem Gerät Leivtec XV3 gemessen worden? Einspruch einlegen!
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich gegen Messungen, die mit dem Messgerät Leivtec XV3 erfolgt sind, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Nur so kann sicher gestellt werden, dass gegen Sie kein Bußgeld wegen einer fehlerhaften Messung verhängt wird.