Blitzerfehler nachweisen
Sie haben zu Unrecht einen Bußgeldbescheid erhalten? Einspruch!
Herr M. und Frau fuhren auf der B75 Richtung Lübeck, es war ein schöner, sonniger Tag. Seit einigen Kilometern versucht ein ungeduldiger Fahrer, Herrn M. zu überholen.
Kurz vor der Ortseinfahrt, die 50er Zone hat gerade begonnen, setzt der Hintermann zum Überholen an und passiert das Auto von Herrn M. mit hoher Geschwindgkeit.
In diesem Moment bemerken Herr M. und seine Frau einen grellen Blitz. Das Geschwindigkeitsmessgerät am Ortseingang hat ausgelöst.
Herr M. ist ein vorsichtiger Fahrer und fuhr in diesem Moment weniger als 50 km/h, er war sich also sicher, dass nicht er, sondern das überholende Fahrzeug geblitzt wurde.
Nach einigen Wochen erhält Herr M. einen Bußgeldbescheid
Herrn M. wird darin vorgeworfen, er sei 31 km/h zu schnell gefahren. Ihm drohen 1 Monat Fahrverbot, 1 Punkt in Flensburg und 160 Euro Bußgeld.
Herr M. ist sich aber sicher, er ist nicht zu schnell gefahren, hier muss ein Messfehler vorliegen. Er M. legt bei der Bußgeldstelle Einspruch ein, doch die beharrt auf Ihrem Standpunkt: Herr M. soll zahlen!
Gespeicherte Rohmessdaten
Gespeicherte Rohmessdaten würden den Vorgang nachvollziehbar machen. Mithilfe dieser Daten könnte man herausfinden, dass nicht Herr M., sondern das überholende Fahrzeug zu schnell gefahren ist.
Immer weniger Geschwindigkeitsmessgeräte speichern Rohmessdateien. Wer also von einem Blitzer erfasst wurde, der diese Daten nicht speichert, kann kaum herausfinden, ob die Messung korrekt war, oder ob andere Faktoren zu berücksichtigen wären.
Urteil zu Rohmessdaten
Im Jahre 2019 ist das Thema Rohmessdaten sogar vor dem Verfassungsgerichtshof gelandet.
In diesem Fall ging es um den Vorwurf eines Geschwindigkeitsüberschreitung. Das zugelassene Messgerät, ein Laserscanner TraffiStar S350 der Firma Jenoptik, hat nicht alle Daten gespeichert.
Das Urteil war eindeutig und hat Signalwirkung: Wenn Rohmessdaten fehlen und der Betroffene die Messdaten überprüfen (lassen) möchte, darf ein Kraftfahrer nicht verurteilt werden.
(Urteil vom 05. Juli 2019 des saarländischen Verfassungsgerichtshofes, Aktenzeichen Lv 7/17)
Juristische Ersteinschätzung Ihres Falles
Es sind nur wenige Informationen zur kostenlosen, juristischen Ersteinschätzung erforderlich.
Rufen Sie mich an, +49 (0)40 - 32 51 31 84,
oder schreiben Sie mir eine
E-Mail.
Nach Prüfung des Bußgeldbescheids bzw. des Anhörungsbogens, nehme ich Kontakt mit Ihnen auf.
Ich erläutere Ihnen meine juristische Ersteinschätzung hinsichtlich eines möglichen Vorgehens gegen den Bußgeldbescheid.
Ihnen entstehen hierdurch keine Kosten.
Erscheint ein Vorgehen gegen den erhobenen Vorwurf erfolgversprechend, leite ich dann ‐bei einer Beauftragung durch Sie‐
unverzüglich die nötigen rechtlichen Schritte ein, um den gegen Sie erhobenen Vorwurf zu entkräften, oder abzumildern.
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit mir auf!
Fehlerquellen im Messverfahren
Was kann man bei Zweifeln am Messergebniss tun?
Was kann man bei Zweifeln am Messergebniss tun, wenn man geblitzt worden ist?
Durch eine nur Rechtsanwälten mögliche Einsichtnahme in die Bußgeldakte kann geprüft werden, ob das Messgerät im Rahmen der erteilten Zulassung und durch fachgerecht geschultes Personal betrieben worden ist.
Weiterhin kann das Messprotokoll nebst den gefertigten Messaufnahmen überprüft werden. Erst nach einer gründlichen Auswertung der Bußgeldakte können mögliche Fehlerquellen erkannt werden.
Mehr als die Hälfte aller Geschwindigkeitsmessungen sind fehlerhaft. Dies hat zur Folge, dass Sie zu Unrecht beschuldigt werden.
Erfolgt ein Toleranzabzug vom Messwert?
Bis zu einem Messwert von 100 km/h wird ein Toleranzabzug von 3 km/h von der gemessenen Geschwindigkeit durch die Verwaltungsbehörde vorgenommen.
Bei einer Geschwindigkeit über 100 km/h erfolgt ein Abzug von 3% des Messwertes.
Durch diesen Toleranzabzug soll sichergestellt werden, dass niemand durch physikalisch unvermeidliche zufällige Messunsicherheiten benachteiligt wird.
Das Blitzerfoto ist unscharf
Was kann ich tun?
Das Blitzerfoto dient der Identifizierung des Fahrers.
In Deutschland gilt die Fahrerhaftung bei einem Geschwindigkeitsverstoß. Die Behörde muss hierfür den Fahrer ermitteln, um einen Bußgeldbescheid erlassen zu können.
Ist z.B. eindeutig erkennbar, dass Halter und Fahrer ein anderes Geschlecht aufweisen, verschickt die Behörde einen Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter.
Wie gehe ich vor, wenn ich einen Anhörungsbogen erhalten habe?
Im Anhörungsbogen wird dem Fahrzeughalter der Tatvorwurf mitgeteilt. Sie erhalten hierdurch die Gelegenheit, zum Tatvorwurf Stellung zu nehmen und ggf. den Fahrer zu benennen.
Sie sind aber nicht verpflichtet sich selbst oder andere zu belasten. In diesem Fall sollten sie lediglich die Pflichtangaben (Name, Wohnort, Geburtsdatum) auf dem Anhörungsbogen auszufüllen und fristgerecht zurückzuschicken.
Geschwindigkeitsbegrenzung nur bei Nässe auf der Fahrbahn.
Wann liegt Nässe vor?
Einige Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten nur bei Nässe auf der Fahrbahn. Was bedeutet dies genau?
Geschwindigkeitsbeschränkungen mit dem Zusatz "bei Nässe" irritieren viele Autofahrer.
Eine Fahrbahn gilt als nass, wenn sich auf der Oberfläche erkennbar eine wenn auch nur dünne Wasserschicht gebildet hat.
Die gesamte Fahrbahn muss mit einem Wasserfilm überzogen sein. Pfützen, Wasserlachen oder auch Regen setzen demnach die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht in Kraft. Es muss vielmehr ein durchgehender Wasserfilm auf der Fahrbahn vorliegen.
Erzeugen vorausfahrende Fahrzeuge eine Sprühfahne ist die Straße regelmäßig nass.
Wann verjähren Geschwindigkeitsüberschreitungen?
Geschwindigkeitsüberschreitungen verjähren nach 3 Monaten. Das bedeutet, dass die sogenannte Verfolgungsverjährung genau drei Monate nach der begangenen Ordnungswidrigkeit eintritt.
Kann die Verjährungsfrist unterbrochen werden?
Die Verfolgungsverjährung kann seitens der Verfolgungsbehörden (Bußgeldbehörde, Staatsanwaltschaft, Gerichte) durch Maßnahmen nach § 33 OWiG unterbrochen werden.
Nach einer Unterbrechung beginnt die Verjährungsfrist von neuem. Die Unterbrechung der Verfolgungsverjährung kann auch durch Maßnahmen erfolgen, die dem Betroffenen nicht zur Kenntnis gelangen.
Deshalb ist immer eine Einzelfallprüfung durch einen Rechtsanwalt geboten.
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