Neue Verkehrszeichen 2020
Die 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist am 28.04.2020 in Kraft getreten. Sie enthält u.a. wesentliche Änderungen zur Stärkung des Radverkehrs.
So wurde durch eine Neufassung der bestehenden Regelung nun auch klargestellt, dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden grundsätzlich gestattet ist. Nur wenn andere Verkehrsteilnehmende behindert werden, muss hintereinander gefahren werden.
Auch zur Personenbeförderung auf Fahrrädern gibt es eine Neuerung. Auf Fahrrädern dürfen Personen mitgenommen werden, wenn die Fahrräder zur Personenbeförderung entsprechend gebaut und eingerichtet sind.
Der Fahrzeugführer muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Im Zuge des Inkrafttretens dieser Verordnung sind auch einige neue Verkehrszeichen erschienen, die Sie kennen sollten, hier eine Auswahl.
Radschnellweg
Das Zeichen Radschnellweg wurde eingeführt, um eine einheitliche Kennzeichnung von Radschnellwegen zu ermöglichen.
Ursprünglich sollten mit diesem Schild andere Fahrzeuge von der Benutzung des Radschnellwegs ausgeschlossen werden.
Dieser Entwurf hat sich aber nicht durchgesetzt.
Es gehen von diesem Verkehrszeichen weder Gebote noch Verbote aus. Wenn Sie also so ein Schild sehen, können Sie es ignorieren, es steht nur so da.
Fahrradzone
Beginn einer Fahrradzone. Vergleichbar mit Tempo-30-Zonen, können nun auch Fahrradzonen eingerichtet werden.
Hier ist eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zulässig und es sind nur Radfahrer erlaubt.
Mittels entsprechendem Zusatzschild kann die Zone auch für andere
Verkehrsteilnehmer freigegeben werden.
Überholverbot
Statt des bisher vorgeschriebenen ausreichenden Seitenabstands beim Überholen eines Radfahrers, eines Fußgängers oder eines E-Scooters,
müssen Autofahrer einen klar genannten Mindestabstand einhalten: Außerorts mindestens 2 Meter, innerorts mindestens 1,5 Meter.
Darüber hinaus gibt es das neue Verkehrszeichen Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen.
Grünpfeil
Grünpfeil für Radfahrer mit Beschränkung auf den Radverkehr. Die bestehende Regel wurde erweitert, sie gilt jetzt auch für Radfahrer, wenn diese von einem Radweg aus rechts abbiegen wollen.
Zusätzlich gibt es nun ein Grünpfeil Zeichen, dass nur für Radfahrer gilt.
Lastenfahrrad
Lastenfahrräder erfreuen sich einer immer größer werdender Beliebtheit.
Für den Personen- oder Lastentransport erweisen sie sich als außerordentlich praktisch und vielseitig.
Mit dievsem neuen Verkehrszeichen können Parkflächen oder Ladezonen ausgezeichnet werden.
Carsharing
Mit diesem Zusatzzeichen Carsharing wird das bevorrechtigte Paren von Carsharing Fahrzeugen ermöglicht. Dies gilt allerdings nur für professionelle Anbieter, nicht für privates Carsharing.
Ein Fahrzeug muss entsprechend mittels Ausweis hinter der Windschutzscheivbe gekennzeichnet sein.