Punktekatalog
Um Unfälle zu vermeiden, hat der Gesetzgeber als verkehrserzieherische Maßnahme ein Punktesystem eingeführt.
Das Punktesystem bzw. das zentrale Punkteregister in Flensburg, dient dazu, Verkehrssünder zu erfassen, die wiederholt gegen geltendes Recht verstoßen und dadurch die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen.
Liegt solch eine Zuwiderhandlung vor (zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung), gibt es einen Eintrag in das Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrtbundesamts mit Sitz in Flensburg.
Wenn Sie sich nicht an die Verkehrsregeln halten, dann laufen Sie Gefahr, dass Sie für Ihre Vergehen Punkte in diesem Register ansammeln und bei einer gewissen Anzahl an Punkten Ihre Fahrerlaubnis entzogen wird.
Das Punkte System ist in vier Stufen bzw. Maßnahmen eingeteilt, je nach Anzahl der Punkte, die Sie gesammelt haben, steigen Sie jeweils eine Maßnahmen Stufe höher, mit meiner Empfehlung, dass dies nicht unbedingt Ihr Ziel sein sollte.
Maßnahmen
- 1-3 Punkte: Vormerkung
- 4-5 Punkte: Ermahnung
- 6-7 Punkte: Verwarnung
- 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis
Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Sie haben Anspruch auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister. Diese Auskunft ist kostenlos.
Da bestimmte Regeln des Datenschutzes eingehalten werden müssen, sind dabei gewisse Formalitäten einzuhalten.
Eine telefonische Auskunft, oder eine Auskunft per Fax, ist nicht möglich. Sie erhalten Auskunft mittels schriftlichen Antrag per Post, oder Sie stellen den Antrag
online.
Bei der Punkteauskunft muss sichergestellt werden, dass kein Unbefugter Ihre persönlichen Daten erhält.
Daher ist der sog. Identitätsnachweis notwendig. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, dann erfolgt dieser entweder durch eine amtliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift (kostenpflichtig), oder durch Kopie des Personalausweises oder
des Passes (Vorder- und Rückseite).
Achten Sie unbedingt darauf, dass diese Kopien gut lesbar sind, ansonsten werden diese nicht akzeptiert.