Der neue Bußgeldkatalog
Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind in § 3 der StVO, der Straßenverkehrsordnung, geregelt.
Die entsprechenden Strafen bei Verstößen sind im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog festgehalten.
Wenn Sie bei einer Fahrt die zulässige Geschwindigkeit überschreiten und geblitzt werden, dann erhalten Sie nach einer gewissen Zeit
einen Bußgeldbescheid.
Von der vom festem Radargerät oder vom mobilem Blitzer gemessenen Geschwindigkeit wird ein gewisser Toleranzwert abgezogen.
Nach Toleranzabzug ergibt sich die Geschwindigkeitsüberschreitung, die Ihnen im Bußgeldbescheid vorgeworfen wird.
Je nachdem, ob Sie diesem Tempoverstoß innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften, mit einem PKW mit oder ohne Anhänger oder mit einem LKW begannen haben,
gelten verschiedene Bußgeldsätze.
Die Verkehrsminister von Bund und Ländern haben sich nach langen Verhandlungen im Oktober 2021 auf einen neuen, verschärften Bußgeldkatalog geeinigt. Viele Bußgelder für Verstöße wurden massiv angehoben. Der neue Bußgeldkatalog gilt ab 10. November 2021.
Die neuen, verschärften Bußgeldsätze finden Sie hier.
Ein "Knöllchen" für ein im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abgestelltes Fahrzeug, das bisher 15 Euro gekostet hat, kann jetzt bis zu 55 Euro kosten.
Wenn Sie z.B. während eines Staus keine Rettungsgasse bilden oder diese sogar selber nutzen, müssen jetzt Sie mit einem hohen Bußgeld und mit einem Monat Fahrverbot rechnen.
Inhaltsverzeichnis
Wie lange dauert es, bis der Bußgeldbescheid kommt?
Wie schnell Ihnen ein Bußgeldbescheid zugesendet wird, bzw. wie lange Sie warten müssen, bis der Bescheid bei Ihnen ankommt, lässt sich nicht konkret sagen.
Das Blitzen ging schnell, aber die Behördenmühlen mahlen langsam.
Für die Bearbeitung des Vorgangs durch die Behörde müssen Sie mit einigen Wochen rechnen.
Grundsätzlich gilt hinsichtlich der Verjährung von Ordnungswidrigkeiten, dass die Frist in der Regel nach 3 Monaten abläuft.
Wenn die Verjährungsfrist verstrichen ist, kann die Ordnungswidrigkeit nicht weiter verfolgt werden.
Gesetzlich festgehalten ist die Regelung in § 26 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
Da eine Verjährung eines Tempoverstoßes normalerweise nach 3 Monaten einsetzt, können Sie damit rechnen, dass Sie Ihren Bußgeldbescheid
nach ca. 6 bis 8 Wochen erhalten werden.
Darüber hinaus wird die Dauer der Zustellung auch noch von anderen Faktoren, wie z.B. der Auslieferung durch den Zusteller, meist der Post, beeinflusst.
Sobald die Behörde den Bescheid dem Zusteller übergeben hat, dauert es dann in der Regel zwei bis drei Tage, bis er schließlich bei Ihnen ankommt.
Tempoverstoß
Wie bereits beschrieben, variieren die Bußgelder, je nachdem, ob der Tempoverstoß außerorts, also auf der Autobahn, einer Land- oder Bundesstraße, oder innerorts verübt wurde.
Bitte beachten Sie, dass auch die Art des Fortbewegungsmittels von Relevanz ist. Im Folgenden finden Sie Auflistungen der drohenden Strafen bzw. Bußgelder für die verschiedenen
Verstöße.
Diese Auflistungen sind nicht vollständig und sollen Ihnen nur einen Eindruck geben. Für eine komplette Übersicht besuchen Sie bitte den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog
des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Neuer Gebührenkatalog
Bußgelder wurden massiv erhöht!
Es stehen insgesamt an die zwanzig neue Punkte auf der langen Liste der neuen Bußgeldkatalog-Verordnung.
Der neue Bußgeldkatalog wurde am 08.10.2021 beschlossen.
Die unten stehenden Auflistungen sind nicht vollständig und sollen Ihnen nur einen Eindruck geben.
Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften
Geschwindigkeitsübeschreitung innerorts | Bußgeld bisher | Bußgeld neu | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|---|
bis 10 km/h | € 15,- | € 30,- | ‐ | ‐ |
von 11 bis 15 km/h | € 25,- | € 50,- | ‐ | ‐ |
von 16 bis 20 km/h | € 35,- | € 70,- | ‐ | ‐ |
von 21 bis 25 km/h | € 80,- | € 115,- | 1 | ‐ |
von 26 bis 30 km/h | € 100,- | € 180,- | 1 | 1 Monat |
von 31 bis 40 km/h | € 160,- | € 260,- | 2 | 1 Monat |
von 41 bis 50 km/h | € 200,- | € 400,- | 2 | 1 Monat |
von 51 bis 60 km/h | € 280,- | € 560,- | 2 | 2 Monate |
von 61 bis 70 km/h | € 480,- | € 700,- | 2 | 3 Monate |
mehr als 70 km/h | € 680,- | € 800,- | 2 | 3 Monate |
*) Diese Angaben sind ohne Gewähr. Es gelten abweichende Bußgelder für PKW mit Anhänger und LKW. |
Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften
Geschwindigkeitsübeschreitung außerorts | Bußgeld bisher | Bußgeld neu | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|---|
bis 10 km/h | € 10,- | € 20,- | ‐ | ‐ |
von 11 bis 15 km/h | € 20,- | € 40,- | ‐ | ‐ |
von 16 bis 20 km/h | € 30,- | € 60,- | ‐ | ‐ |
von 21 bis 25 km/h | € 70,- | € 100,- | 1 | ‐ |
von 26 bis 30 km/h | € 80,- | € 150,- | 1 | 1 Monat |
von 31 bis 40 km/h | € 120,- | € 200,- | 1 | 1 Monat |
von 41 bis 50 km/h | € 160,- | € 320,- | 2 | 1 Monat |
von 51 bis 60 km/h | € 240,- | € 480,- | 2 | 1 Monat |
von 61 bis 70 km/h | € 440,- | € 600,- | 2 | 2 Monate |
mehr als 70 km/h | € 600,- | € 700,- | 2 | 3 Monate |
*) Diese Angaben sind ohne Gewähr. Es gelten abweichende Bußgelder für PKW mit Anhänger und LKW. |
Vorsatz bei doppelter Geschwindigkeit
Achtung: Wenn Ihre Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als doppelt so hoch wie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit war, kann dies als Vorsatz gewertet werden. In diesem Falle kann das gemäß Bußgeldkatalog vorgesehene Bußgeld ggf. verdoppelt werden.