Leivtec XV3

Der "Blitzer" Leivtec XV3 ist bei vielen Kommunen sehr beliebt. Zum Beispiel im Saarland wird er von vielen Städten und Gemeinden und auch von der Polizei zur Geschwindigkeitsmessung verwendet.

Doch der Hersteller des Gerätes hat per Mitteilung eingestehen müssen, dass das Leivtec XV3 Lasermessgerät vorerst nicht mehr eingesetzt werden sollte. Somit können tausende Bußgeldbescheide fehlerhaft sein!

Leivtec XV3 schon einige Zeit in der Kritik

Bereits im Jahre 2019 stand das Lasermessgerät Leivtec XV3 unter Verdacht, eine hohe Fehlerauffälligkeit aufzuweisen.

Nach Untersuchungen von Sachverständigen war der Verdacht aufgekommen, dass das Gerät in einigen Fällen Messfehler von bis zu 16km/h (!) aufwies.

Auch weitere Tests und Ermittlungen bestätigten diese Ergebnisse. Sachverständige der DEKRA hatten dies festgestellt. Die DEKRA ist eine 1925 gegründete deutsche Prüfgesellschaft im Sachverständigenwesen mit mehr als 45.000 Mitarbeitern.

Das Amtsgericht Jülich fällte bereits Ende 2017 bezüglich des Geräts Leivtec XV3 ein Urteil (Az.: 12 OWi 122/16). Aufgrund eines Gutachtens, das die Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) als fehlerhaft einstufte, erklärte das AG Jülich in einem Fall die Messergebnisse des Lasermessgerätes Leivtec XV3 für nicht verwertbar.

Ist Ihr Bußgeldbescheid fehlerhaft? Ein Einspruch kann sich ggf. lohnen!

Rechtsanwalt Ralph Husung 040 - 32 51 31 84

Aktuelle Themen