Das Bild zeigt einen Autoschlüssel neben einem Whisky GlasBildernachweis: Alex SG@shutterstock.com

Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer wird in vielen Ländern weitaus härter bestraft als in Deutschland.

Wer mit einem Auto im Ausland unterwegs ist, der sollte sich sehr genau im Vorfeld informieren, welche Alkoholgrenzen und Strafen dort Gültigkeit haben. Alkohol am Steuer wird in vielen Ländern weitaus härter bestraft als in Deutschland.

Dänemark

Es gilt eine 0,5 Promillegrenze.

Es drohen Geldbußen in Höhe von bis zu einem Monatsverdienst. Bei mehr als 2 Promille im Blut kann sogar das Fahrzeug beschlagnahmt werden.

Schweden

Es gilt eine 0,2 Promillegrenze.

Die Höhe des Bußgelds hängt vom Einkommen ab, es werden Tagesgelder zur Berechnung zu Grunde gelegt. Ab einem Promillewert von 0,3 droht der Verlust des Führerscheins.
Ab einem Promillewert von 1,0 droht Ihnen sogar eine Gefängnisstrafe. Wenn es bei einem Unfall zu Personenschäden kommt, dann können Sie sogar für sechs Jahre "hinter schwedische Gardinen" kommen.

Norwegen

Es gilt eine 0,2 Promillegrenze.

Es drohen Geldstrafen von mindestens € 520,-. Auch ist ein Monatseinkommen abhängiges Bußgeld möglich, bei schweren Verstößen sogar Haftstrafen.

Großbritannien

England, Wales, Nordirland und Schottland

Es gilt eine 0,8 Promillegrenze in England, Wales, Nordirland.
In Schottland gilt eine Promillegrenze von 0,5.

Es droht ein unbegrenztes Bußgeld, durchschnittlich ca. € 6.400,-

Niederlande

Es gilt eine 0,5 Promillegrenze, für Fahranfänger gilt in den ersten 5 Jahren eine Promillegrenze von 0,2.

Es drohen Bußgelder ab € 325,- und Fahrverbote, sogar Freiheitsstrafen sind möglich.

Belgien

Es gilt eine 0,5 Promillegrenze, für Berufskraftfahrer liegt die Grenze bei 0,2 Promille.

Die zu erwartenden Strafen sind vom Promillewert abhängig und beginnen bei € 170,- und enden bei € 1200,-, oder einer Freiheitsstrafe.

Frankreich

Es gilt eine 0,5 Promillegrenze.

Es droht ein Bußgeld von mindestens € 135,-, bei mehr als 0,8 Promille eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Schweiz

Es gilt eine 0,5 Promillegrenze. Für Fahranfänger, Fahrlehrer und Fahrschüler gilt eine 0,0 Promillegrenze.

Von 0,5 bis 0,79 Promille droht eine Geldbuße. In Verbindung mit einem anderen Verstoß oder höheren Promillewerten droht neben einer Geldbuße der Verlust des Führerscheins für mindestens einen Monat. In Einzelfällen ist auch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren denkbar.

Österreich

Es gilt eine 0,5 Promillegrenze. Für Fahranfänger, Berufskraft- und Busfahrer gelten 0,1 Promille.

Die Bußgelder liegen zwischen € 300,- bis zu € 5.900,-, je nach gemessenem Alkoholwert. Wer gegen die 0,1 Promille Regel verstößt, muss mit einem Bußgeld von maximal € 2180,- rechnen. Es sind auch Fahrverbote denkbar. Ab 1,6 Promille handelt es sich um eine Straftat.

Slowenien

Es gilt eine 0,5 Promillegrenze. Für Berufskraftfahrer und Fahranfänger gilt eine 0,0 Promillegrenze.

Es drohen Bußgelder zwischen € 300,- bis zu € 1200,-. Ab einem Promillewert von 1,1 kann zusätzlich ein Fahrverbot verhängt werden.

Italien

Es gilt eine 0,5 Promillegrenze. Für Berufskraftfahrer und Fahranfänger liegt die Grenze bei 0,0 Promille.

Bei Promillewerten zwischen 0,5 und 0,8 werden Bußgelder zwischen € 530 bis € 2000,- fällig, meistens begleitet von einem Fahrverbot. Promillewerte über 0,8 Promille werden als Straftat geahndet und werden strenger bestraft. Bei Promillewerten über 1,5 kann das Fahrzeug u.U. beschlagnahmt und versteigert werden.

Kroatien

Es gilt eine 0,5 Promillegrenze. Für Fahranfänger liegt die Grenze bei 0,0 Promille.

Je nach Promillewert liegen die Strafen zwischen € 405,- und € 2700,-. Es ist eine Freiheitsstrafe von bis zu 60 Tagen denkbar.

Ungarn

Es gilt eine 0,0 Promillegrenze

Es ist mit einem Bußgeld von bis zu € 970,- zu rechnen.

Tschechien

Es gilt eine 0,0 Promillegrenze.

Die Bußgelder beginnen bei € 100,-

Polen

Es gilt eine 0,2 Promillegrenze.

Die Bußgelder liegen zwischen € 145,- und € 1200,-.

Ihnen wird ein entsprechender Verstoß vorgeworfen?

Rufen Sie mich an!

Rechtsanwalt Ralph Husung 040 - 32 51 31 84

Aktuelle Themen